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Was sind hoheitliche Arbeiten?

Arbeiten die nur vom bevollmächtigten Schornsteinfeger persönlich ausgeführt werden dürfen.
Z.B.
-Feuerstättenschau im Schnitt alle 3,5 Jahre. (Erstellung der Feuerstättenbescheide).
-Bauabnahmen neuer Feuerstätten und Schornsteine.
Was sind wettbewerbliche (freie) Schornsteinfegerarbeiten?
Sämtliche Arbeiten, die im Feuerstättenbescheid aufgeführt sind, wie Kehren, Messen und Überprüfen.

Feuerstättenschau und Feuerstättenbescheid

Die Feuer­stättenschau gehört zu den „hoheitlichen“ Arbeiten, die nur der bevoll­mächtigte Bezirks­schorn­steinfeger durch­führen darf. Im Schnitt alle drei­einhalb Jahre kommt dafür der Meister persönlich vorbei und begut­achtet alle Feuer­stätten und Abgas­anlagen im Haus und über­prüft ihre Betriebs- und Brandsicherheit. Anschließend stellt er den Feuer­stätten­bescheid aus. Darin steht, welche Arbeiten der Schorn­steinfeger wann durch­führen muss. Diese im Feuer­stätten­bescheid genannten Aufgaben sind die „freien“ Tätig­keiten, für die der Kunde einen eigenen Schornsteinfeger suchen darf

Unterschied bevollmächtigter und freier Schornsteinfeger

Unterschied bevollmächtigter Schornsteinfeger (ehemals: Bezirksschornsteinfeger) und Freier Schornsteinfeger
Bevollmächtigter Schornsteinfeger (Bezirksschornsteinfeger)
Als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger dürfen nur hoheitliche Schornsteinfegerarbeiten ausgeführt werden, inkl. der Kehrbuchführung.
Ein Bezirksschornsteinfeger ist laut SchfHwG §8 (1): "wer von der zuständigen Behörde für einen Bezirk bestellt ist". Er wird Ihrem Haushalt also automatisch zugewiesen, um die hoheitlichen und wettbewerbsfähigen Aufgaben auszuführen. Er nimmt neue Anlagen ab, macht die Feuerstättenschau, stellt den Feuerstättenbescheid aus und führt das Kehrbuch. Dabei müssen die staatlich beauftragten Kaminkehrer alle Tätigkeiten nach den in der Kehr- und Überprüfungsordnung festgesetzten Gebühren abrechnen.
Ein bevollmächtigter Schornsteinfeger behält diese Position zudem nur für sieben Jahre. Anschließend wird der Kehrbezirk neu vergeben. Der bisherige Amtsinhaber wird zudem gesperrt. Für eine Frist von zwei Jahren darf er keinen Bezirk übernehmen. Dies soll "Bezirks-Hopping" verhindern. Außerdem soll ausgeschlossen werden, dass der bevollmächtigte Schornsteinfeger doch wieder ein faktisches Monopol aufbaut.
Freier Schornsteinfeger / Schornsteinfegermeisterbetrieb
Sämtliche nicht hoheitliche (gewerblichen) Tätigkeiten werden über diesen Zweitbetrieb abgewickelt.
Freie Anbieter dürfen alle wettbewerblichen (freien) Tätigkeiten ausführen.
Folgende Aufgaben dürfen die freien Anbieter übernehmen:
Emissionsüberprüfungen (messen der Heizungsanlage)
Kehrungen
Beratungen aller Art zu Themen wie Heizung, Kaminofen, Energieverbrauch, etc.
Baumaßnahmen planen und durchführen
Messungen der Verbrennungsqualität von Feuerungen
Kontrolle und Reinigung der Lüftungsanlagen zur Erhaltung der Lufthygiene
Fachgerechte Entsorgung der Ablagerungen in den Feuerstätten sowie Rohren
Dabei muss der freie Schornsteinfeger alle Daten auf gesetzlich vorgeschriebene Weise festhalten.

Möchten Sie zu uns wechseln?

Der Wechsel ist nicht kompliziert.
Sie kontaktieren uns, schildern, welche Arbeiten erledigt werden sollen (beispielsweise jährliche Messungen) und wenn alles passt erteilen Sie uns anschließend den Auftrag.
Wichtiger Hinweis:
Die durch das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz bestimmte Pflicht, Arbeiten innerhalb festgelegter Fristen durchführen zu lassen, besteht weiterhin (diese Fristen finden Sie in Ihrem Feuerstättenbescheid).
Hier ändert sich sonst nichts für Sie, wir melden uns rechtzeitig für die Durchführung der Arbeiten bei ihnen und leiten im Anschluss alle erforderlichen Unterlagen an die zuständigen weiter.