Be- und Ent-Lüftungsanlagen
Überprüfung von Schornsteinen/Abgasleitungen und Schächten mittels Videokamera
Messtätigkeiten
Festbrennstoffmesstätigkeiten
Kehrarbeiten
4 PA 7 8 PA Messung
Beratung nach GEG
Die „Energieeinsparverordnung“ – kurz EnEV – verfolgt ehrgeizige Ziele: Bis zum Jahr 2050 soll in Deutschland ein nahezu klimaneutraler Gebäudebestand erreicht sein. Wir kennen uns in diesem nicht ganz einfachen Anforderungswerk ebenso bestens aus, wie im „Dschungel“ der möglichen Fördermittel. Erst recht ist die Kenntnis der einschlägigen Vorschriften bei der Änderung und Neuerrichtung von Feuerungsanlagen ein Teil unserer Kernkompetenz. Wir beraten Sie kompetent und mit unserer ganzen Expertise
- zur Energie- und Kosteneinsparung nach den Maßgaben der EnEV,
- bei der Planung und Änderung von Feuerungsanlagen,
Beratung und Berechnung der Ableitbedingungen
Die Änderungen der Ableitbedingungen betreffen ausschließlich zu errichtende Feuerungsanlagen (= Festbrennstoff-Feuerstätten mit Schornsteinen). Für den Austausch von Feuerstätten im Bestand (an einem bestehenden Schornstein) gelten weiterhin die bereits bestehenden Regelungen der 1. BImSchV, Stand 22.03.2010.
Obwohl der Gesetzgeber offenbar davon ausgeht, dass diese Änderung unproblematisch ist und daher eine sehr kurze Umsetzungsfrist gesetzt hat, trifft dies in der Praxis sicher nicht in allen Fällen zu.
- Wir helfen Ihnen dabei.
Ofenreinigung
Glanzrußentfernung
Rauchwarnmelder
Schornstein Querschnittsberechnung
Verbrennungsluftberechnung
Mängelbeseitigung
Baubegleitung
Freie Tätigkeiten
Tätigkeiten wie das Messen, Reinigen und Überprüfen nach KÜO bzw. 1. BImSchV zählen zu den privatwirtschaftlichen Dienstleistungen eines Schornsteinfegerbetriebes. Diese Aufgaben kann jeder entsprechend qualifizierte Schornsteinfegerbetrieb anbieten.
Sehr gern übernehmen wir diese Tätigkeiten für Sie. Nehmen Sie gleich Kontakt auf.